Sonderurlaubstage - fsg-smzost

SONDERURLAUBSTAGE

                            

1 Arbeitstag    - Übersiedlung (auch außerhalb Wiens)

                      - Eheschließung von Geschwister oder Kind (auch

                         Zieh- oder Stiefkind) oder eines Elternteils

                      - Geburt eines Kindes (gilt für den nicht

                         gebärenden Elternteil)

                      - Todesfall von großjährigen Kind (auch

                         Zieh- oder Stiefkind), Geschwister,

                         Schwiegereltern, Großeltern,

                         Enkelkind

 

2 Arbeitstage  - Todesfall von Eltern oder

                         unmündigen Kind

                         (auch Zieh- oder Stiefkind)

 

3 Arbeitstage   - Eheschließung des Mitarbeiters

                       - Tod eines Ehepartners  (Lebensgefährten)

 

Sollten Sie einen längeren Sonderurlaub benötigen, müssen Sie dies bei Ihrem Vorgesetzten schriftlich mit einer ausführlichen Begründung bekanntgeben. Die endgültige Entscheidung trifft dann der Bürgermeister. 

 

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