Das kleine 1X1 der Mitarbeiterbeurteilung
· Du solltest rechtzeitig Bescheid wissen, damit du dich
ausreichend vorbereiten kannst. (Wann findet meine
Beurteilung statt?)
· Du darfst jemanden von der Personalvertretung zu
deiner Beurteilung beiziehen.
· Die Beurteilung soll zur Motivation beitragen
· Es sollen nur die Leistungen und Verhaltensweisen
beurteilt werden, die mit dir (als Mitarbeiter) in
Verbindung stehen
· Du solltest innerhalb von 5 Jahren mind. 1x beurteilt
werden. Zwischen Beurteilung und MOG sollte ein
Abstand von mind. 6 Monaten liegen.
· Dein Vorgesetzter sollte den Beurteilungsbogen Punkt
für Punkt in einem Dialog durchgehen mit dir
besprechen
· Du hast das Recht, eine schriftl. Stellungnahme
abzugeben
Die Stellungnahme kann Anregungen, Rechtfertigung oder
Anschuldigung sein.
Du hast das Recht, dir für das Schreiben der Stellungnahme einige Tage Zeit zu nehmen (in der Regel 1 Kalenderwoche)
· Die Beurteilung muss in deiner Anwesenheit stattfinden
· Du darfst die Unterschrift verweigern;
jedoch raten wir dir, in deiner Stellungnahme zu
schreiben, dass du nicht mit der Beurteilung
einverstanden bist. Der Beurteiler muss
dann deine Stellungnahme beantworten bzw.
begründen.
· Nachträglich darf am Beurteilungsbogen nichts geändert
werden.
· Du darfst eine Kopie verlangen
Wenn du Fragen hast, melde dich in deiner örtlichen Personalvertretung!