Mietwagen
Der Gewerkschaftsausschuss des SMZ-Ost stellt den Gewerkschaftsmitgliedern zwei 9-sitzige Personenbusse zur Verfügung, die für Urlaube oder andere private Fahrten gemietet werden können. Diese Busse dienen ausschließlich dem Personentransport, die Beförderung von Sperrgütern (z.B. Übersiedelung) ist untersagt, da die Versicherung bei auftretenden Schäden oder Unfälle nicht aufkommt.
Für Beförderung von Sperrgütern haben wir für Gewerkschaftsmitglieder zusätzlich einen Klein-LKW gekauft der gemietet werden kann.
Es besteht die Möglichkeit diese Busse im voraus zu reservieren. Sollte nach erfolgter Reservierung der Fall eintreten, dass Sie den Wagen nicht benötigen, bitten wir umgehend um Verständigung. Dies gibt anderen Mitarbeiter-/innen die Gelegenheit den Bus zu buchen.
Anfallende Kosten:
9-sitzige Busse: Tagespauschale € 0,73, pro gefahrenem Kilometer € 0,25 Treibstoffkosten werden gegen Vorlage der Rechnungen rückerstattet.
Kleintransporter: Tagespauschale € 10,--, pro gefahrenem Kilometer € 0,25 Treibstoffkosten werden gegen Vorlage der Rechnungen rückerstattet.
Zusätzlich wird von SMZ-Ost-fremden Personen eine Kaution von € 50,-- eingehoben. Diese muß innerhalb von drei Wochen ab Fixierung des Termines bezahlt werden, ist dies nicht der Fall wird der Termin storniert. Diese Kaution wird nach Retournierung des Busses/LKWs bei der Abrechnung wieder ausbezahlt.
Bei Anmeldung mitzubringen:
Führerschein
Gewerkschaftskarte
WICHTIGES
ü Die Checkliste ist unbedingt auszufüllen!
ü Im Fahrzeug besteht absolutes Rauchverbot.
ü Der Lenker des Fahrzeuges muß im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung sein.
ü Alle Verwaltungsstrafen, welche im Zusammenhang mit der Benützung des Busses stehen, werden vom Mieter getragen!
ü Bei einem Unfall ist der „Europäische Unfallbericht“ auszufüllen (liegt bei).
ü Bei einem technischen Gebrechen ist innerhalb von Österreich der ARBÖ zu kontaktieren außerhalb von Österreich unbedingt die Ranault Assistance unter 0800 203 123 anrufen, die organisieren alles.
ü Bei einem Schadensfall werden alle Kosten, die von der Vollkaskoversicherung nicht gedeckt sind (Selbstbehalt: 9-sitziger Bus: 5 % mindestens € 225,- Kleintransporter: 5 % mind. € 400,- max. € 1.200,-), vom Mieter getragen!
ü Für Fahrten in Krisen- und Kriegsgebieten gibt es keine Versicherungsdeckung (Eigenverantwortung!).
ü Der Benützer des Kfz verpflichtet sich, die Bedienungsvorschriften der Erzeugerfirma genau zu beachten (Kontrolle von Öl, Wasser, ..) Nur DIESEL tanken!
ü Zahlungsbelege über Treibstoff, Ersatzteile, Öl, etc. sind aufzubewahren und bei der Abrechnung vorzulegen (eine Rückerstattung ohne Rechnung ist nicht möglich)!
ü Der Bus ist in gereinigtem Zustand zu übergeben. Bei starker Verschmutzung sind die Reinigungskosten vom Mieter zu tragen.
ü Der Bus muss zum vereinbarten Zeitpunkt ordnungsgemäß zurückgegeben werden. Achtung: An Samstagen/Sonn- und Feiertagen gibt es ausnahmslos keine Abholung und auch keine Rückgabe des Busses
ü Bei Rückgabe des Fahrzeuges ist das Benützungsentgeld sofort zu entrichten!
ü Sollte das Fahrzeug zum vereinbarten Termin dem Mieter nicht zur Verfügung stehen (Reparatur, etc.) besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.
Bei Verlust des codierten Autoschlüssels sind € 130,81 zu entrichten (neuer Code)!
Die Weitergabe des Busses an Drittpersonen ist aus versicherungsrechtlichen Gründen strengstens untersagt.
Falls unsere Busse zu dem gewünschten Zeitraum vermietet sein sollten, stehen Ihnen in folgenden Krankenanstalten ebenfalls Mietbusse für den Personentransport bzw. im KH Hietzing ein LKW für Übersiedelung zur Verfügung:
Allgemeines Krankenhaus - 40400/1390
Geriatriezentrum am Wienerwald - 80110/3120
GZ Baumgarten - 91034/1992
Wilhelminenspital – 49150/1991
KH Hietzing - 80110/2776 (zusätzlich Bus f. Übersiedelung)
SMZ-Süd KFJ u GZ - 60191/1995
KA Rudolfstiftung - 71165/1998
SMZ Baumgartner Höhe OWS - 91060/11808
TZ Ybbs/Donau - 07412/55100-197
KAV-IT 40409 - 66821
