SONDERURLAUBSTAGE
1 Arbeitstag - Übersiedlung (Hauptwohnsitz)
- Eheschließung von Geschwister oder
Kind (auch Zieh- oder Stiefkind)
- Todesfall von großjährigen Kind (auch
Zieh- od. Stiefkind), Geschwister,
Schwiegereltern, Großeltern,
Enkelkind
2 Arbeitstage - Todesfall von Eltern oder
unmündigen Kind
(auch Zieh- oder Stiefkind)
3 Arbeitstage - Eheschließung des Mitarbeiters
- Tod eines Ehepartners (Lebens-
gefährten)
Sollten Sie einen längeren Sonderurlaub benögtigen, müßen Sie dies bei Ihrem Vorgesetzten schriftlich mit einer ausführlichen Begründung bekanntgeben, die endgültige Entscheidung trifft dann der Bürgermeister.
