SONDERURLAUBSTAGE

 

1 Arbeitstag - Übersiedlung (Hauptwohnsitz)

                      - Eheschließung von Geschwister oder

                         Kind (auch Zieh- oder Stiefkind)

                      - Todesfall von großjährigen Kind (auch

                         Zieh- od. Stiefkind), Geschwister,

                         Schwiegereltern, Großeltern,

                         Enkelkind

2 Arbeitstage - Todesfall von Eltern oder

                          unmündigen Kind

                          (auch Zieh- oder Stiefkind)

 

3 Arbeitstage - Eheschließung des Mitarbeiters

                        - Tod eines Ehepartners  (Lebens-

                          gefährten)

Sollten Sie einen längeren Sonderurlaub benögtigen, müßen Sie dies bei Ihrem Vorgesetzten schriftlich mit einer ausführlichen Begründung bekanntgeben, die endgültige Entscheidung trifft dann der Bürgermeister.