Erholungsurlaub
Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt bei einer Gesamtdienstzeit von
weniger als 15 Jahren 30 Werktage
ab 15 Jahren 32 Werktage
ab 25 Jahren 36 Werktage
(Werktage Montag - Samstag)
Urlaub verfällt erst nach 2 Jahren.
Bei einer Erkankung während des Erholungsurlaubes wird die Zeit dieser Erkrankung auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet, wenn sie länger als drei Kalendertage gedauert hat und ordnungsgemäß gemeldet wurde.
