Erholungsurlaub

 

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt bei einer Gesamtdienstzeit von

 

weniger als 15 Jahren 30 Werktage

ab 15 Jahren 32 Werktage

ab 25 Jahren 36 Werktage

(Werktage Montag - Samstag)

 

Urlaub verfällt erst nach 2 Jahren.

 

Bei einer Erkankung während des Erholungsurlaubes wird die Zeit dieser Erkrankung auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet, wenn sie länger als drei Kalendertage gedauert hat und ordnungsgemäß gemeldet wurde.